Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeiter & Subprocessoren

Stand: 24.05.2026 · diese Liste wird bei jeder Änderung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf via E-Mail an Auftragsgeber (Praxen) kommuniziert.

Alle hier gelisteten Auftragsverarbeiter sind vertraglich auf DSGVO-konforme Verarbeitung verpflichtet (AVV nach Art. 28 DSGVO, TOMs nach Art. 32 DSGVO). Datenübermittlungen in Drittländer finden nur unter Standardvertragsklauseln (SCC) statt.

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Betrieb & Monitoring

Kommunikation